Eine graphische Visualisierung wird derzeit erarbeitet und nach Fertigstellung veröffentlicht. Die hier veröffentlichten Dokumente sollen das Informationsangebot auf der Programmwebseite für Projektakteure in Norddeutschland ergänzen.
Im Fokus stehen regionale Besonderheiten und Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Deutschsprachige Factsheets

Am Ende dieser Webseite finden Sie den Downloadbereich, inkl. deutsch-sprachiger Fact Sheets des Interreg Nordseeprogramms. Bitte beachten Sie, dass diese zuletzt im April 2023 aktualisiert wurden. Ausschließlich die englisch-sprachigen Fact Sheets sind rechtlich bindend. Diese werden durch das Joint Secretariat veröffentlicht und sind stets aktuell.
Reporting
Im Interreg-Nordseeprogramm ist ein umfassendes Reporting, bestehend aus einem Aktivitäts- und einem Finanzbericht, erforderlich.
Aktivitätsberichte
Jedes Projekt muss alle sechs Monate einen Bericht über die Aktivitäten vorlegen. Dieser umfasst eine Zusammenfassung der Aktivitäten, Fakten und Zahlen, die den Fortschritt aller Arbeitspakete zeigen.
Dazu zählen Beispiele, Höhepunkte, Fortschritte zu den Projektzielen, Outputs und Ergebnissen sowie die Einbeziehung der Zielgruppen. Darüber hinaus sind Informationen zu Herausforderungen und gefundenen Lösungen, unerwarteten Ereignissen sowie ein Ausblick hilfreich. Die Berichterstattung erfolgt individuell pro Arbeitspaket.
Der Aktivitätsbericht ist darauf ausgelegt, einen Überblick über die seit dem vorherigen Bericht erzielte Projektumsetzung zu bieten. Am Ende des Projekts gilt es einen abschließenden Aktivitätsbericht einzureichen. Dieser umfasst einige zusätzliche Fragen und ausführlichere Informationen zu wichtigen Aspekten des Projekts.
Finanzberichte
Projektakteure müssen mindestens alle zwölf Monate einen Finanzbericht und damit eine Erstattungsanforderung einreichen. Optional kann dieser auch alle sechs Monate, gemeinsam mit dem Aktivitätsbericht, eingereicht werden. Die genaue Terminierung des Finanzreportings (jährlich / halbjährlich) wird innerhalb der Projektkonsortien entschieden. Erstattungen basieren auf den Kosten, die jeder Projektpartner bereits gezahlt hat. Einige Partner müssen daher möglicherweise mit jedem eingereichten Aktivitätsbericht einen Finanzbericht einreichen, um ihren Cashflow zu sichern.
Kosten können ausschließlich rückerstattet und nicht im Voraus gezahlt werden. Das Finanzreporting erfolgt innerhalb der Kostenkategorien des Interreg-Nordseeprogramms. Zu diesen zählen Personalkosten, Reisekosten, eine Flatrate für Büro- und Verwaltungskosten (Personalkosten * 15 %), externe Expertise und Dienstleistungen (z. B. für das Controlling), Equipment und in seltenen Fällen auch Infrastruktur. Nicht finanzierungsfähig sind Bußgelder oder Geschenke.
Small Scale Projekte
Kleine Projekte müssen im Laufe ihres 18-monatigen Lebenszyklus zweimal über ihre Finanzen und Aktivitäten berichten. Dies erfolgt nach der ersten Hälfte der Projektlaufzeit (Halbzeitbericht) und zum Projektende (Abschlussbericht). Der Halbzeitbericht folgt einer anderen Logik als die Berichterstattung in regulären Projekten. Das Joint Secretariat führt die Halbzeitbewertung durch, indem es das gesamte Projektkonsortium einbezieht. Auf dieser Grundlage wird eine kurze Zusammenfassung der Schlussfolgerungen verfasst.
Reporting-Verfahren
Das Reporting erfolgt über das Online-Monitoringsystem (OMS). Das System wird durch den Project Advisor im Sekretariat für das Reporting geöffnet. Alle Beiträge der Akteure eines Projekts werden durch den Projekt Lead Partner gebündelt eingereicht. Der Finanzbericht jedes Partners muss von einem (externen) Controllergenehmigt werden.
Es wird empfohlen, die Ausschreibung des Controllers zeitnah nach Projektgenehmigung durchzuführen. Mit wenigen Ausnahmen (z. B. größerer Universitäten sowie Kommunen in Niedersachsen mit einer unabhängigen Finanzbuchhaltung), ist ein externes Controlling-Verfahren notwendig. Sollten Sie sich unsicher sein, ob die Ausnahmeregelung in Ihrer Institution Anwendung findet, melden Sie sich gerne bei dem National Contact Point (national-contactpoint@sk.hamburg.de).
Nach Ausschreibung (mind. 3 Angebote) und Eintragung des Controllers im OMS, findet die sog. Designierung seitens des Designations Bodies des jeweiligen Bundeslandes statt. Bitte beachten Sie, dass im Anschluss der Designierung eine erneute Bestätigung der Angaben des Controllers von Ihnen notwendig ist und prüfen Sie regelmäßig den Status Ihres Reportingberichts.
Wichtig für das Designierungsverfahren der Controller sind insbesondere die Unabhängigkeit sowie der Nachweis der erforderlichen Qualifikationen. Eine Übersicht aller Anforderungen finden Sie hier:
Controller_designation_checklist.pdf (interregnorthsea.eu)
Controller_Designation_Form.pdf (interregnorthsea.eu)
Für die Ausschreibung der Controlling-Leistung ist gemäß des Interreg-Nordseeprogramms die Abfrage von mindestens drei Angeboten notwendig. Wenn Sie im Rahmen einer angemessenen Fristsetzung nur ein oder zwei Angebote erhalten, gilt die sogenannte 3-offer-Rule als eingehalten.
Sofern Ihre Organisation, bzw. die Beschaffunsordung Ihres Bundeslandes strengere Wertgrenzen bzw. Verfahrensanforderungen festlegt, sind diese anzuwenden.
Bitte beachten Sie, dass auch für alle vergaberechtlichen Aspekte ausschließlich die englischsprachigen Programmdokumente rechtlich bindend sind.
Die Kontaktdaten der Controller, die an den Controlling-Seminaren des Interreg-Nordseeprogramms teilgenommen haben, können Sie auf Anfrage unter national-contactpoint@sk.hamburg.de erhalten.
Für das Reporting der Personalkosten sind in der aktuellen Förderperiode keine Stundenzettel mehr erforderlich. Stattdessen kann der Nachweis über eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag durchgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Offiziellen Webseite des Interreg-Nordseeprogramms. Bitte melden Sie sich bei Fragen oder Verzögerungen im Designierungsprozess direkt bei mir, Ihrer Nationalen Kontaktstelle (national-contactpoint@sk.hamburg.de / +49 40 428 31-1477).
Ansprechpersonen
Im Interreg-Nordseeprogramm gilt das sogenannte Lead-Partner-Prinzip. Das bedeutet, dass Fragen seitens der Projektakteure zunächst an den Lead Partner des Projekts adressiert werden. Kann dieser die Frage nicht beantworten, wird die Frage an den zuständigen Project Advisor im Joint Secretariat weitergeleitet.
Ziel ist es, eine Überlastung des Joint Secretariats zu verhindern und den Lead Partner stets informiert zu halten. Darüber hinaus besteht insbesondere bei Fragen regionaler Natur die Möglichkeit, den National Contact Point (national-contactpoint@sk.hamburg.de) einzubeziehen. Dies empfiehlt sich insbesondere bei Fragen zum Controlling oder wenn eine deutschsprachige Beratung bevorzugt wird. In Norddeutschland gibt es, zusätzlich zum National Contact Point, das sogenannte norddeutsche Beraternetzwerk mit Ansprechpersonen in jeder Region. Eine Übersicht finden Sie hier:
Schleswig-Holstein:
Jacqueline Edwards
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und
Verbraucherschutz
Europaabteilung – Nordseeangelegenheiten – IX 403
Fleethörn 29-31, 24103 Kiel
Tel.: +49 (431) 988 2128
E-Mail: Jacqueline.Edwards@mllev.landsh.de
Internet: www.schleswig-holstein.de
Hamburg:
Sabine Schubbe
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
Senatskanzlei – Staatsamt
Europäische Fördermittel, Internationale Projektentwicklung
Hermannstraße 15
20095 Hamburg
Tel.: 040 42831 2652
E-Mail: sabine.schubbe@sk.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/senatskanzlei
Niedersachsen:
Vorsitzender des Deutschen Ausschusses Interreg-Nordsee
Carsten Westerholt
Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Referat 104: Interreg, Öffentlichkeitsarbeit EU-Fonds
Osterstr. 40
30159 Hannover
Tel.: +49 511 120-8474
E-Mail: carsten.westerholt@stk.niedersachsen.de
Internet: www.stk.niedersachsen.de
unterstützt von Alexander Belkot
Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Referat 104 – Interreg
Osterstraße 40
30159 Hannover
Telefon: 0511/120-8448
E-Mail: alexander.belkot@stk.niedersachsen.de
Internet: www.stk.niedersachsen.de
Bremen
Claudia Harms
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Referat für Wirtschaft, Tourismus und Wissenschaft
EU-Koordinierungsstelle
Barkhausenstraße 22
27568 Bremerhaven
Telefon: 0471 590-3396
E-Mail: claudia.harms@magistrat.bremerhaven.de
Internet: www.bremerhaven.de
Peter Krämer
Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Stabstelle 7-1 I Europäische Territoriale Zusammenarbeit (INTERREG)
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Telefon: 0421 – 361 10827
E-Mail: peter.kraemer@bau.bremen.de
Internet: www.bau.bremen.de
Region Weser-Ems
Dr. Marta Jacuniak-Suda
Amt für regionale Landesentwicklung
Weser-Ems Dezernat 2 – Regionale Landesentwicklung Theodor-
Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel.: +49 441 9215-453
Fax: +49 441 9215-9453
E-Mail: marta.jacuniak-suda@arl-we.niedersachsen.de
Internet: www.arl-we.niedersachsen.de
Region Lüneburg
Stefani Thomas
Tel.: 04131 – 15 – 1374
E-mail: Stefani.Thomas@arl-lg.niedersachsen.de
Internet: https://www.arl-lg.niedersachsen.de/startseite/
Region Leine-Weser
Matthias Maring
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Tel.: +49 5121 6970-123
Fax: +49 5121 6970-202
E-Mail: matthias.maring@arl-lw.niedersachsen.de
Internet: www.arl-lw.niedersachsen.de
Seitens der Bundesministerien und -institute:
Nina Kuenzer
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Referat RS 3 „Europäische Raum- und Stadtentwicklung“
Telefon: +49 228 99401-2360
E-Mail: nina.kuenzer@bbr.bund.de Internet: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/
Dr. Heike Hagedorn
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung Bauwesen
Referatsleitung SIII3
Tel. 030 18 335 16531
Mobil: 0170 789 7095
E-Mail: Heike.Hagedorn@bmwsb.bund.de
Internet: https://www.bmwsb.bund.de
Michael de Meulenaer
Referat EB4
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Germany
Telefon: +49-(30)-18-615-2485
E-Mail: Michael.deMeulenaer@bmwk.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de
Downloadbereich
Deutschsprachige Factsheets – bitte beachten Sie, dass die übersetzten Factsheets nur als Hilfe für deutsche Partner gedacht und ausschließlich die englischen Factsheets rechtsverbindlich sind.
Aufgrund von Änderungen sind die übersetzten Factsheets 1, 2, 2a, 7, 12, 20 und 25 nicht mehr auf dem neuesten Stand.

